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06.10.2011 - Vergütung des Insolvenzverwalters
06.10.2011 - Neuer Antrag auf Restschuldbefreiung - 3 Jahre
28.09.2011 - Duldungspflicht des Mieters
27.09.2011 - Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit
21.09.2011 - Vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags
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Abfindung und Bemessung des Unterhalts
§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB
Eine nach Ehescheidung zusätzlich zu dem in unveränderter Höhe bezogenen Einkommen erhaltene Abfindung bleibt bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs unberücksichtigt. Das gilt auch, wenn die Abfindung zur Tilgung von unterhaltsmindernd berücksichtigten Verbindlichkeiten verwendet worden ist.
BGH, Urteil vom 2. Juni 2010 - XII ZR 138/08 - OLG Stuttgart
AG Oberndorf

