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Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit
§§ 42, 406 Abs. 1 ZPO
Lücken oder Unzulänglichkeiten im schriftlichen Gutachten rechtfertigen für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit.
BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - X ZR 142/08 - Bundespatentgericht

