Sie benötigen einen Rechtsanwalt?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Telefon 0375 / 677 93 34
oder
Telefon 0375 / 677 97 30
in Wilkau-Haßlau
oder
in Chemnitz
13.12.2011 - Auffahrunfälle auf der Autobahn
01.12.2011 - Insolvenzverwalter muss die Kapitallebensversicherung kündigen
01.12.2011 - Restschuldbefreiung - unvollständige Angaben über wirtschaftlichen Verhältnisse
17.11.2011 - Nicht geringe Menge für Methamphetaminracemat
09.11.2011 - Wahllichtbildvorlage
1 2 3... 115 116
Arzt kann telefonisch Patienten über Risiken eines Eingriffs aufklären
§ 823 BGB
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.
BGH, Urteil vom 15. Juni 2010 - VI ZR 204/09 - OLG München
LG Traunstein

