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Arzt kann telefonisch Patienten über Risiken eines Eingriffs aufklären


§ 823 BGB

In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist.

BGH, Urteil vom 15. Juni 2010 - VI ZR 204/09 - OLG München
LG Traunstein

Verweise

Verweis BGH, Urteil vom 15. Juni 2010 - VI ZR 204/09

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