zur Startseite der Rechtsanwaltskanzlei Röthig in Wilkau-Haßlau bei Zwickau und in Chemnitz Tintenfueller

Sie benötigen einen Rechtsanwalt? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Telefon 0375 / 677 93 34
             oder
Telefon 0375 / 677 97 30
   in Wilkau-Haßlau
             oder
Telefon 0371 / 91 88 55 88
        in Chemnitz






Auffahrunfälle auf der Autobahn

§ 7 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1, 3 StVG; § 286 ZPO

Bei Auffahrunfällen auf der Autobahn ist ein Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs stattgefunden hat, der Sachverhalt aber im Übrigen nicht aufklärbar ist.

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10 - OLG Nürnberg
LG Ansbach

Verweise

Verweis BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - VI ZR 177/10

© Rechtsanwalt Zwickau und Chemnitz | Rechtsanwaltskanzlei Röthig in Wilkau-Haßlau und Chemnitz Anwalt bundesweit   Impressum