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18.01.2012 - Unterhaltsanspruch eines erwachsenen Kindes
18.01.2012 - Private Rentenversicherung und Versorgungsausgleich
18.01.2012 - Unterhaltsanspruch - Darlegungs- und Beweislast
13.01.2012 - Aufwendungen und der Abzug "neu für alt"
11.01.2012 - Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit
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Aufnahme des Rechtsstreits durch einen Miterben
§ 239 ZPO
Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Klägers unterbrochen worden, so kann die Aufnahme auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen, der gemäß § 2039 BGB zur Geltendmachung des Klageanspruchs berechtigt ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Mai 1964 V ZR 90/62, MDR 1964, 669).
BGH, Beschluss vom 2. November 2011 - X ZR 94/11 - OLG Köln
LG Bonn

