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Auslagen des Nebenklageberechtigten für Beistand im Revisionsverfahren


§§ 406 g Abs. 3 Satz 1, 472 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 1 Satz 1, 473 Abs. 1 Satz 2 StPO

Zur Erstattung der dem zum Anschluss als Nebenkläger Berechtigten für die Heranziehung eines Verletztenbeistandes im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen.

BGH, Beschl. vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08 - LG Regensburg

Verweise

Verweis BGH, Beschl. vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08

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