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Keine Verjährungshemmung durch Mahnbescheid bei fehlender Individualisierung mehrer Einzelforderungen


§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem ein Teilbetrag aus mehreren Einzelforderungen geltend gemacht wird, hemmt die Verjährung nicht, wenn eine genaue Aufschlüsselung der Einzelforderungen unterblieben ist und die Individualisierung erst nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07 - OLG Düsseldorf
LG Duisburg

Verweise

Verweis BGH, Urteil vom 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07

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