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Pflicht des Wohnungseigentumsverkäufers zum Hinweis auf Leerstand trotz Mietgarantie


§ 8 WEG; § 276 BGB

Dass der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum eine Mietgarantie übernimmt, lässt seine Verpflichtung nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet ist.

BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 175/07 - OLG Hamm
LG Essen

Verweise

Verweis BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008 - V ZR 175/07

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