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Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft


§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO

Will die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen ihrer Mitglieder Beitragsforderungen gerichtlich geltend machen, kann ihr Prozesskostenhilfe bewilligt werden; diese Rechtsverfolgung liegt jedenfalls dann im allgemeinen Interesse, wenn weder die Gemeinschaft noch sämtliche Mitglieder die Kosten aufbringen können.

BGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 - V ZB 26/10 - LG Hamburg
AG Hamburg-Wandsbek

Verweise

Verweis BGH, Beschluss vom 17. Juni 2009 - V ZB 26/10

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