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Vergütung des Insolvenzverwalters
§ 63 Abs. 1 Satz 2, § 203 InsO; § 1 Abs. 1, § 6 InsVV
Bei einem Massezufluss nach Aufhebung des Verfahrens kann eine zusätzliche Vergütung nur bei einer Nachtragsverteilung festgesetzt werden.
BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IX ZB 12/11 - LG Osnabrück
AG Osnabrück

