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Familienrecht
Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Abstammungsfragen, Adoption oder familienrechtliche Verfahren – all dies sind Themenfelder, welche im Familienrecht bzw. im Ehe- und Familienrecht geregelt sind.
Scheidung
Eine Ehescheidung (Scheidung) ist aus mehreren Gründen möglich, wobei nicht mehr der Verschuldensgrundsatz, sondern der Zerrüttungsgrundsatz im deutschen Scheidungsrecht gilt. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, das heißt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Vermutet wird dies u.a. dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr) und beide die Scheidung wollen. Kann ein geschiedener Ehegatte nicht für seinen eigenen Unterhalt aufkommen, so hat er gegenüber dem ehemaligen Ehepartner grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch, welcher aber auch unter bestimmten Voraussetzungen hinfällig sein kann.
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, dann bestimmt das Familiengericht, wem die elterliche Sorge über das Kind zustehen soll. Dabei sollte von einem gemeinsamen Vorschlag der Eltern nur abgewichen werden, wenn es das Kindeswohl erfordert oder das Kind widerspricht.
Bei einer Scheidung sollten sich beide Ehepartner einen Rechtsanwalt nehmen. Zum einen, um die sowieso schon angespannte Situation sachlich zu bewältigen, und zum anderen, um die Gefahr, etwaige Nachteile aus der Scheidung zu erhalten, zu minimieren bzw. kalkulierbar zu machen. Es gibt vieles zu beachten und zu regeln. Vor allem die gemeinsamen Güter (Haus, Möbel, Autos, Hausrat, Konten usw.) müssen getrennt werden, und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie die Unterhaltsleistungen müssen geregelt werden. Eine Ehescheidung ist immer eine pikante Angelegenheit, welche von den konsultierten Anwälten besonders viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen, aber auch Sachlichkeit und Zielstrebigkeit erfordert.
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Weitere Informationen zur Fachanwältin für Familienrecht sowie zur Anwältin für Unterhaltsrecht Heike Purschwitz.

