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Rechtsanwalt Heike Purschwitz - Anwalt für Unterhaltsrecht Frau Heike Purschwitz, Anwalt für Unterhaltsrecht

Setzen Sie Ihre Ansprüche durch: Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht Heike Purschwitz

Sie suchen eine Anwaltskanzlei für Unterhaltsrecht bzw. einen Rechtsanwalt, um Ihre Ansprüche oder Klage im Unterhaltsrecht, bei einer Vaterschaft oder Scheidung durchzusetzen?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Unterhaltsrecht. Anwalt für Unterhaltsrecht Heike Purschwitz ist Ihre richtige Ansprechpartner.

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für Unterhaltsrecht
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0375 / 677 93 34 (Wilkau-Haßlau)
oder
0371 / 91 88 55 88 (Chemnitz)

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Im Folgenden haben wir wichtige Informationen rund um das Thema Familienrecht für Sie zusammengetragen.


Familienrecht

Scheidung und Unterhalt

Eine Ehescheidung (Scheidung) ist aus mehreren Gründen möglich. Es gilt der Zerrüttungsgrundsatz im deutschen Scheidungsrecht. Danach kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, das heißt, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Vermutet wird dies u.a. dann, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben (Trennungsjahr) und beide die Scheidung wollen. Kann ein geschiedener Ehegatte nicht für seinen eigenen Unterhalt aufkommen, so hat er gegenüber dem ehemaligen Ehepartner grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch, welcher aber auch unter bestimmten Voraussetzungen hinfällig sein kann.

Bei einer Scheidung sollten sich beide Ehepartner einen Rechtsanwalt nehmen. Zum einen, um die sowieso schon angespannte Situation sachlich zu bewältigen, und zum anderen, um die Gefahr, etwaige Nachteile aus der Scheidung zu erhalten, zu minimieren bzw. kalkulierbar zu machen. Es gibt vieles zu beachten und zu regeln. Vor allem die gemeinsamen Güter (Haus, Möbel, Autos, Hausrat, Konten usw.) müssen getrennt werden, und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder sowie die Unterhaltsleistungen müssen geregelt werden. Eine Ehescheidung ist immer eine pikante Angelegenheit, welche von den konsultierten Anwälten besonders viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen, aber auch Sachlichkeit und Zielstrebigkeit erfordert.

Vaterschaftsanerkennung

Die Klärung der Vaterschaft sollte so schnell wie möglich nach der Geburt des Kindes erfolgen. Die Väter (nach bereits erfolgter Anerkennung der Vaterschaft oder auf Grund einer bestehenden Ehe mit der Mutter) werden an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit auf die Frist zur Anfechtung der Vaterschaft von zwei Jahren, frühestens ab Geburt des Kindes oder ab Kenntnis von Umständen, die gegen die Vaterschaft sprechen, hingewiesen (§ 1600 b BGB).

Sie haben noch Fragen zum Unterhaltsrecht bzw. der Vaterschaftsanerkennnung und möchten einen Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht sprechen?

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