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Rechtsanwaltskanzlei Röthig
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Scheidung Online – Der diskrete, günstige und einfache Weg!
Sie möchten sich von Ihrem Partner oder Partnerin trennen und zum Thema Scheidung informieren?
Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen
rund um den modernen Weg der Scheidung – Scheidung Online – für Sie zusammengetragen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns bitte an:
0375 / 677 93 34 in Wilkau-Haßlau
0371 / 91 88 55 88 in Chemnitz
Wenn Sie sich sicher sind und eine Scheidung vornehmen möchten, dann sind Sie bei uns in guten Händen. Frau Heike Purschwitz ist Fachanwältin für Familienrecht!
Wir erstellen den Scheidungs-Antrag für Sie, u.a. mit den Daten, die Sie uns per Aufnahmebogen für Familiensachen übergeben haben. Sie müssen den Antrag dann nur noch mit wenigen Angaben und Ihrer Unterschrift ergänzen. Anschließend legen wir den Antrag für Sie
beim zuständigen Familiengericht vor!
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung - bundesweit!
Die Rechtsanwaltskanzlei Röthig vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet, egal wo Sie wohnen.
Mit der Scheidung Online sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Besonders bei einvernehmlichen Trennungen
bieten wir Ihnen mit der Scheidung Online eine zeitgemäße Dienstleistung.
Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Deshalb benötigen Sie für Ihre Trennung einen Rechtsbeistand. Nutzen Sie den modernen Service der Rechtsanwaltskanzlei.
Frau Rechtsanwältin Heike Purschwitz vertritt Sie als Fachanwältin für Familienrecht bei Ihrer Scheidung. Sie verfügt aufgrund ihrer Vielzahl von bearbeiteten Mandaten und regelmäßigen Fortbildungen, welche sie als Fachanwältin für Familienrecht besucht, über ein umfangreiches Fachwissen, von welchem Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren profitieren werden.
+ Ablauf
1.
Füllen Sie den „Aufnahmebogen für Familiensachen“ Online-Formular aus oder
laden Sie sich den Fragebogen
Aufnahmebogen für Familiensachen herunter und senden Sie uns diesen zu.
2.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Sie werden über die entstehenden Kosten informiert. Ihre Fragen werden beantwortet. Sie werden an Termine oder noch fehlende Unterlagen erinnert.
3.
Nachdem Sie die Gerichtskosten bezahlt haben, wird der Scheidungsantrag eingereicht.
4.
Vom Familiengericht erhalten Sie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, welchen Sie ausfüllen und zurücksenden müssen. Es werden die Rentenausgleichswerte von den Versicherungen mitgeteilt und vom Gericht Ausgleichsansprüche festgestellt.
5.
Der Scheidungstermin findet mit uns statt.
+ Beratungsangebot
Die Rechtsanwaltskanzlei Röthig berät Sie außerdem über Ablauf und Dauer Ihrer Scheidung, zu neuen Entwicklungen im
Familienrecht und zu den Rechten und Pflichten im Umgang mit Kindern, die von der Scheidung betroffen sind.
Darüberhinaus beraten wir Sie auf Wunsch natürlich auch zu den Folgesachen, wie z.B. Hausrat, Unterhalt oder Vermögensauseinan- dersetzung.
+ Ihr Vorteil
Alle Unterlagen können per Post, E-Mail oder Fax zugesandt und ausgetauscht werden. Durch die Scheidung Online können wir Sie
deutschlandweit vertreten. Ein persönlicher Anwaltsbesuch in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.
Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen wünschen, so ist dies selbstverständlich möglich.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
+ Kosten der Scheidung Online
Durch den vollständig ausgefüllten Aufnahmebogen für Familiensachen können wir Ihnen die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen.
Die Kosten bestimmen sich im Wesentlichen nach den Einkommensverhältnissen beider Ehepartner. Es werden hier nur die gesetzlichen
Mindestgebühren herangezogen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrags und der Vertretung bei
Gericht beauftragt werden. Sie sparen hierdurch Geld, da die Kosten für den zweiten Rechtsanwalt eingespart werden können.
Sollten Sie über kein oder nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen, können wir für Sie auch Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Es werden hier die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zunächst vom Staat übernommen. Hierzu brauchen Sie nur das Formular „Erklärung
über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“, welches Sie auf Nachfrage von uns erhalten, ausgefüllt mit den notwendigen
Unterlagen an uns zurückzusenden. Für weitere Fragen zur Verfahrenskostenhilfe und zum Ausfüllen des Formulars stehen wir Ihnen gern
telefonisch zur Seite.

