Sie benötigen einen Rechtsanwalt?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Telefon 0375 / 677 93 34
oder
Telefon 0375 / 677 97 30
in Wilkau-Haßlau
oder
in Chemnitz
Familienrecht
Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Abstammungsfragen, Adoption oder familienrechtliche Verfahren – all dies sind Themenfelder, welche im Familienrecht bzw. im Ehe- und Familienrecht geregelt sind.
Patientenverfügung
Ein weiteres Themenfeld, welches eng mit dem Ehe- und Familienrecht im Zusammenhang steht, ist die Frage der Vorsorge. Ein Teil der Vorsorge kann in einer Patientenverfügung geregelt werden. Wer im Falle einer schwerwiegenden Gesundheitsschädigung keine außerordentlichen Maßnahmen zur Lebensverlängerung, wie z.B. künstliche Wasser- und Nahrungszufuhr, Sauerstoffzufuhr, künstliche Beatmung, Medikation, Bluttransfusion oder Dialyse in Anspruch nehmen will, kann dies mit Hilfe einer Patientenverfügung regeln. Voraussetzung für das Einstellen der lebensverlängernden Maßnahmen ist, dass der Verfügende ein Grundleiden hat, welches nach gesicherten medizinischen Erkenntnissen einen unabwendbaren Verlauf zum Tode genommen hat. Ebenso gibt es die Möglichkeit der Betreuungsverfügung. Sie wird für den Fall erteilt, dass der Verfügende infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig besorgen kann. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers vermieden werden. Grundsätzlich kann jede natürliche und geschäftsfähige Person eine Vorsorgevollmacht selbst erstellen. Da der Gesetzgeber aber an eine Patientenverfügung wie auch an eine Betreuungsverfügung strenge Anforderungen stellt, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, um der Gefahr einer Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu entgehen.

