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Fachanwalt - Rechtsanwalt Reinhard Röthig, MM für Strafverteidigung Herr Reinhard Röthig ist Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht und Master of Mediation, MM.


Anwalt für Steuerstrafrecht...

  • klärt Mandanten über die Sachlage auf
  • sondiert und beruhigt die Lage
  • achtet darauf, dass ein ausführliches und genaues Beschlagnahmeverzeichnis angelegt wird
  • vertritt Mandanten professionell als Strafverteidiger vor Gericht


Strafverteidigung durch
Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht

Sie haben eine Steuerstraftat begangen und möchten sich durch einen Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht vor Gericht vertreten lassen?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung im Steuerstrafrecht. Unser Anwalt Herr Reinhard Röthig ist als Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht Ihr idealer Ansprechpartner und Fachanwalt.

Sie erreichen unseren Strafverteidiger für Steuerstrafrecht
Herrn Reinhard Röthig unter

Telefon:
0375 / 677 93 34 (Wilkau-Haßlau)
oder
0371 / 91 88 55 88 (Chemnitz)

E-Mail: info@rechtsanwaltskanzlei-roethig.de

oder

Kontaktaufnahme-Formular


Im Folgenden und auf weiteren Seiten haben wir wichtige Informationen rund um das Thema Steuerstrafrecht für Sie zusammengetragen.


Informationen zum Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren

Ein Steuerstrafverfahren wird meistens durch das Ergebnis einer Außenprüfung (früher: Betriebsprüfung) eingeleitet. Ebenso bieten Anzeigen von entlassenen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, anonymen Strafanzeigen von Konkurrenzfirmen oder auch Scheidungsverfahren und Erbstreitigkeiten Anlass für ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren. Ferner dient auch die in § 27b UStG nominierte Umsatzsteuernachschau als verstärkte Erkenntnisquelle für das Steuerstrafverfahren.

Bei Umsatzsteuer-Nachschau Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kontaktieren

Die Umsatzsteuer-Nachschau ermöglicht es den Mitarbeitern von Finanzbehörden, auch ohne vorherige Ankündigung bzw. auch ohne vorherige richterliche Kontrolle die Geschäftsräume zu betreten und Auskünfte sowie die Vorlage von Unterlagen zu verlangen. Bei dieser Kontrolle steht dem Betroffenen das Recht zu, seine Aussage zu verweigern. Ebenso braucht er nicht bei diesem Besteuerungsverfahren mitzuwirken. Sollte eine solche Umsatzsteuer–Nachschau stattfinden, sollte sofort der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht informiert werden.

Man muss sich auch im Klaren darüber sein, dass man die Durchsuchung und Beschlagnahme vor Ort in der konkreten Situation nicht mehr aufhalten kann. Darüber muss der Rechtsanwalt seinen Mandanten aufklären. Der Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Steuerstrafrecht muss vor Ort die Lage sondieren und beruhigen. Ebenso sollte der Anwalt darauf achten, dass ein sehr ausführliches und genaues Beschlagnahmeverzeichnis angelegt wird. Nur so können im Nachgang Gegenstände ausreichend bestimmt und herausverlangt werden, deren Herausgabe für die betriebliche Fortführung unumgänglich sind.

Sie haben noch Fragen zum Steuerstrafrecht
oder möchten einen Steuerstrafverteidiger?

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