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Fachanwalt - Rechtsanwalt Reinhard Röthig, MM für Strafverteidigung Herr Reinhard Röthig ist Fachanwalt für Strafrecht und Master of Mediation, MM.


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Strafverteidigung durch
Fachanwalt für Strafrecht

Sie haben eine Straftat begangen und möchten sich durch einen Strafverteidiger bzw. Pflichtverteidger vor Gericht vertreten lassen?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung. Unser Anwalt Herr Reinhard Röthig ist als Fachanwalt für Strafrecht Ihr idealer Ansprechpartner und Strafverteidiger.

Sie erreichen unseren Strafverteidiger
Herrn Reinhard Röthig unter

Telefon:
0375 / 677 93 34 (Wilkau-Haßlau)
oder
0371 / 91 88 55 88 (Chemnitz)

Kontaktaufnahme-Formular


Im Folgenden und auf weiteren Seiten haben wir wichtige Informationen rund um das Thema Strafrecht für Sie zusammengetragen.


Informationen zum Strafrecht

Strafrecht und Nebenstrafrecht

Das Strafrecht beinhaltet alle Vorschriften, welche die Merkmale (Voraussetzungen, Folgen) des strafbaren Handelns festlegen und an sie Strafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung als Rechtsfolgen knüpfen. Welche Handlungen mit Strafe bedroht sind, ist im Strafgesetzbuch geregelt. Es können sich aber auch in anderen Gesetzen Vorschriften befinden, welche ein Handeln unter Strafe stellen. Diese Vorschriften zählen zum Nebenstrafrecht. Solche Nebenstrafbestimmungen befinden sich z.B. im Betäubungsmittelgesetz, im Waffengesetz und im Handelsgesetzbuch bei Buchführungs- und Insolvenzstraftaten.

Hauptziel des Strafrechts ist es, den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten, den Schutz des Gemeinwohls zu gewährleisten sowie die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu sichern.

Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass Strafurteile für den beschuldigten Bürger umso günstiger ausfallen, je näher sich der Richter mit ihm als Einzelperson befasst hat. Insoweit ist es Aufgabe des Fachanwalts für Strafrecht bzw. Verteidigers, die stets vorhandenen singulären Besonderheiten des Einzelfalls zu erkennen und dem Gericht nahe zu bringen. Je mehr es dem Verteidiger gelingt, seinen Mandanten für den Richter transparent werden zu lassen, desto größer ist die Chance, dass das Urteil vom menschlichen Verständnis für das Schicksalhafte getragen ist. Es gibt im Strafrecht keine gleichen Fälle. Jeder Fall ist anders und bedarf deshalb einer individuellen Prüfung. Richtig mag sein, dass das Vorliegen der Voraussetzungen der Straftat zu einer Bestrafung führt. Jedoch sind bei der Festlegung dieser Strafe die persönlichen Verhältnisse des beschuldigten Bürgers, sein soziales Umfeld, seine finanzielle Situation und seine beruflichen wie auch familiären Bindungen und Verpflichtungen ausschlaggebend.

Pflichtverteidiger

Der Angeklagte hat unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Diesen kann der Angeklagte frei wählen. Ein Pflichtverteidiger wird dann vom Gericht bestellt, wenn es sich um eine schwerwiegende Straftat oder um eine schwierige Sach- oder Rechtslage handelt.

Nebenkläger

Der Rechtsanwalt kann aber im Rahmen des Strafrechts nicht nur als Verteidiger agieren, sondern auch als Nebenkläger die Interessen der Opfer einer Straftat wahrnehmen. Eine Person kann als Nebenkläger einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Solche sind z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Mord und Totschlag sowie Sexualstrafdelikte.

Der Nebenkläger bzw. sein Rechtsanwalt ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er muss vor gerichtlichen Entscheidungen gefragt werden und kann Fragen und Anträge stellen. Der Nebenkläger kann sogar unabhängig von der Staatsanwaltschaft in begrenztem Umfang Rechtsmittel einlegen.

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