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Zivilrecht

Zum Zivilrecht gehören alle Gesetze und Verordnungen, welche die Beziehungen der Bürger (auch Firmen und Vereine) untereinander regeln. Das wichtigste Gesetz im Bereich des Zivilrechts ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es ist das größte und komplizierteste deutsche Gesetz. In diesem Gesetz sind die grundlegenden Regeln über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse festgelegt.

Der Vertrag als rechtliches Institut

Ein wichtiges privatrechtliches Gestaltungsmittel ist der Vertrag. Er wird bestimmt von dem Grundsatz der Privatautonomie. Unter der Vertragsfreiheit versteht man zweierlei, nämlich die Freiheit bezüglich der Frage ob und mit wem man abschließen will und der Freiheit bezüglich der näheren inhaltlichen Ausgestaltung der angestrebten Rechtsfolgen. Jedoch unterliegt auch diese Freiheit gewissen Beschränkungen. Formvorschriften, gesetzliche Verbote oder Verstöße gegen die guten Sitten müssen im Vorfeld berücksichtigt werden.

Bei jeder Art von Verträgen müssen auch die Vorschriften hinsichtlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsrechte und nicht zuletzt Sachmängelgewährleistungsrechte beachtet werden. Verletzungen dieser Vorschriften können beispielsweise ein Recht des Vertragspartners auf Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder sogar die Nichtigkeit eines Vertrages zur Folge haben. Eine anwaltliche Beratung kann hier schon im Vorhinein ansetzen und späteren Problemen mit den Vertragspartnern vorbeugen.

Neben den alltäglichen Verträgen wie etwa Kaufverträgen, Mietverträgen oder Werkverträgen gibt es noch eine Vielzahl anderer Verträge, welche zwischen zwei Vertragsparteien vereinbart werden können. Ein lupenreiner, nicht anfechtbarer und zugleich rechtswirksamer Vertrag braucht Zeit, um nach allen Seiten völlig abgesichert zu sein.

Rückabwicklung von Verträgen

Im Zeitalter des Internetkonsums (Ebay, Amazon usw.) erlangen die Vorschriften über Fernabsatzverträge besondere Bedeutung. Diese Bestimmungen enthalten Widerrufsrechte und Beweiserleichterungen bei der Geltendmachung von Sachmängeln oder bei der Rückabwicklung von Verträgen. Verbraucherrechtliche Mandate im Bereich des Kaufrechts umfassen meist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder Ansprüchen auf Rückabwicklung wegen erheblicher Mängel oder gar Täuschungen des Verbrauchers. Viele Verkäufer lassen es meist „darauf ankommen“ und warten bei Unmutsäußerungen des Kunden, ob dieser sich auch wirklich wehrt. Dies gilt insbesondere beim Versendungskauf oder beim Kauf gebrauchter Sachen. Will man sein Recht als Käufer durchsetzen, bleibt dann nur der Weg zum Gericht. Hier kann ein Rechtsanwalt wertvolle Dienste leisten.

Geltendmachung offener Forderungen

Zum Bereich des Zivilrechts gehört auch die Geltendmachung offener Forderungen. Vor allem kleinere und mittelständige Unternehmen stehen oftmals vor dem Problem, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden, der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung aber nicht nachkommt. Wenn man sich dann durch Mahnungen nicht das nötige Gehör verschaffen kann, bleibt nur noch der Weg zum Gericht.

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