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Fachanwalt für Familienrecht
Voraussetzungen für den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“
Voraussetzungen für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Familienrecht“ ist der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts.
Dieses setzt eine persönliche Bearbeitung von 120 familienrechtlichen Angelegenheiten in einem Zeitraum von 3 Jahren, wovon mindestens 60 Fälle gerichtliche Verfahren sein müssen, voraus.
Frau Rechtsanwältin Purschwitz erfüllt diese Voraussetzungen und darf den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ bzw. „Fachanwältin für Familienrecht“ führen.
Inhalte dieses Fachlehrgangs
Weiter sind besondere theoretische Kenntnisse durch den Besuch eines Fachlehrganges mit den folgenden Thematiken nachzuweisen:
- Verfahrensrecht in Familiensachen: vorläufiger Rechtsschutz, Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Berufungsverfahren, Prozesskostenhilfeverfahren
- Recht der Ehesachen: Eheschließung, Eheaufhebung, Ehescheidung, Lebenspartnerschaftsrecht, Sorge- und Umgangsrecht
- Eheliches Güterrecht: Güterstände, Eheverträge, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung
- Hausrat und Ehewohnung: Hausratsverordnung, Gewaltenschutzgesetz, Polizeirecht
- Versorgungsausgleichverfahren: Teilung der Versorgungsansprüche (Rente) bei Scheidung
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Rückgewähr von Leistungen, Abstammung, Anerkennung sowie Anfechtung der Vaterschaft
- Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt: Berechnung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen
- Familienrechtliche Mandatserteilung: Beratung, Ehevertragsrecht
- Internationales Privatrecht: Durchsetzung von familienrechtlichen Ansprüchen im Ausland
- Familienrechtliche Bezüge zum Erbrecht, Sozialrecht und Steuerrecht
Der Fachlehrgang wird mit schriftlichen Aufsichtsarbeiten abgeschlossen.
Die Fachanwaltsordnung der Rechtsanwälte verlangt auch nach der Titelverleihung eine, jährlich der Rechtsanwaltskammer nachzuweisende, Fortbildung auf diesem Fachgebiet.
Durch die Qualifizierung und ständige Fortbildung der Fachanwälte wird eine fundierte Vertretung ermöglicht. Insbesondere wird die im Familienrecht notwendige umfassende Beratung in den benannten Thematiken garantiert.

