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Fachanwalt für Strafrecht
Voraussetzungen für den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“
Für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ muss man besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich des Strafrechts nachweisen.
Zudem setzt die Verleihung voraus, dass der Rechtsanwalt eine dreijährige Berufserfahrung vorweisen kann.
Herr Rechtsanwalt Röthig, MM hat diese besonderen Kenntnisse in einem anwaltsspezifischen Fachlehrgang der Fernuniversität Hagen erworben.
Inhalte dieses Fachlehrgangs
- System der Straftaten / Grundlegende höchstrichterliche Entscheidungen
- Verteidigung im Ermittlungsverfahren
- Verteidigung in der Hauptverhandlung
- Beweisantragsrecht
- Schuldfähigkeitsbeurteilung
- Strafmaßverteidigung
- Revision in Strafsachen
- Verteidigung in Strafvollstreckung und Strafvollzug
- Kapitalstrafsachen
- Wirtschaftsstrafsachen
- Steuerstrafsachen
- Jugendstrafsachen
- Verkehrsstrafsachen und Verkehrs-OWi-Sachen
- BtM-Strafsachen und BtM-OWi-Sachen
- Verteidigung ausländischer Beschuldigter
Der Fachlehrgang wurde mit drei fünfstündigen Klausuren abgeschlossen.
Zudem ist jeder Rechtsanwalt, welcher den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ führen darf, verpflichtet, an jährlichen fachspezifischen Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
Durch die Qualifizierung zum Fachanwalt für Strafrecht wird eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Beschuldigen bzw. Angeklagten ebenso gewährleistet, wie auch eine umfassende Beratung und Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.

