Privatinsolvenz Online

Sie möchten sich zum Thema Privatinsolvenz informieren? Auf dieser Seite haben wir wichtige Informationen rund um das Thema Privatinsolvenz für Sie zusammengetragen.

Wenn Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen möchten, dann sind Sie bei uns in guten Händen. Herr Reinhard Röthig ist Rechtsanwalt und Master of Mediation, MM. 
Wir erstellen den Privatinsolvenz-Antrag für Sie, u.a. mit den Daten, die Sie uns per Aufnahmebogen übergeben haben. Sie müssen den Antrag dann nur noch mit wenigen Angaben und Ihrer Unterschrift ergänzen. Anschließend legen wir den Antrag für Sie beim zuständigen Amtsgericht vor!

Privatinsolvenz - Ausweg aus der Schuldenfalle.

Immer mehr private Haushalte sind nicht mehr in der Lage, ihre Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen. Die Folge ist, dass immer mehr Ratenzahlungen abgeschlossen werden. Irgendwann ist dann der Punkt erreicht, wo die einzelnen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können. Die Spirale der Schulden nimmt immer mehr zu. Der Schuldenberg wächst und der Schuldner ist zahlungsunfähig.

Einen Ausweg aus dieser Schuldenfalle bietet das Insolvenzverfahren. Es erlaubt verschuldeten Personen einen Neuanfang. Für dieses Verfahren bieten wir als Rechtsanwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet unsere Unterstützung auch online an.

Die Rechtsanwaltskanzlei Röthig vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet, egal wo Sie wohnen.

Mit der Privatinsolvenz Online sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Wir bieten Ihnen mit der Privatinsolvenz Online eine zeitgemäße Dienstleistung.

Ablauf

  1. Füllen Sie den „Aufnahmebogen für Insolvenzen“ online oder als Druckversion aus und senden Sie uns diesen zu.
  2. Wir setzten uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Sie werden individuell über den Ablauf in Ihrem Insolvenzverfahren beraten und über die entstehenden Kosten informiert. Ihre Fragen werden beantwortet.
  3. Sie beauftragen uns mit der Durchführung des außergerichtlichen Teils des Privatinsolvenzverfahrens, welches wir dann für Sie durchführen. Senden Sie uns alle Unterlagen, welche Ihre Schulden betreffen, zu. Sie werden von uns an Termine oder noch fehlende Unterlagen erinnert.
  4. Wir tätigen den gesamten Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern.
  5. Danach stellen wir den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht. Gerichtskosten müssen zunächst keine gezahlt werden, da wir für Sie eine Stundung der Kosten beantragen.
  6. Das gerichtliche Verfahren wird eröffnet. Ihnen wird ein Treuhänder zu Seite gestellt. Die sechsjährige Wohlverhaltensperiode beginnt.
  7. Als redlicher Schuldner sind sie nach maximal sechs Jahren schuldenfrei.

Beratungsangebot

Die Rechtsanwaltskanzlei Röthig berät Sie außerdem über Ablauf und Dauer Ihrer Insolvenz, insbesondere darüber, was Sie beachten müssen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.

Sollten Sie nicht den Weg der Privatinsolvenz gehen wollen, sondern mit den Gläubigern eine individuelle Verhandlung zum Erlass der Schulden bei einer Teilzahlung wünschen, stehen wir Ihnen auch bei diesem Weg gern zur Seite. Herr Rechtsanwalt Reinhard Röthig, MM ist gleichzeitig auch als Mediator (Schlichter/Vermittler) tätig. Aufgrund seines abgeschlossenen universitären berufsbegleitenden Masterstudienganges „Mediation“ verfügt Herr Rechtsanwalt Reinhard Röthig, MM als Master of Mediation über besondere Kenntnisse im Bereich der Verhandlungstechnik und der Kommunikationsanalyse, was wiederum für diese Verhandlungen für Sie von Vorteil sein wird.

Ihr Vorteil

Alle Unterlagen können per Post, E-Mail oder Fax zugesandt und ausgetauscht werden. Durch die Privatinsolvenz Online können wir Sie deutschlandweit vertreten. Ein persönlicher Anwaltsbesuch in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen wünschen, so ist dies selbstverständlich möglich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.

Kosten Privatinsolvenz Online

Bei den meisten Amtsgerichten erhalten Sie für dieses Verfahren einen Beratungshilfeschein. Wichtig ist, dass Sie bei der Beantragung des Beratungshilfescheins als Grund die „Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (nach § 305 InsO)“ angeben. Dann würde für Sie bei Erhalt des Berechtigungsscheines bei uns nur eine Gebühr in Höhe von 15,00 € anfallen.

In einigen Amtsgerichten wird aus Einsparungsgründen diese Beratungshilfe nicht mehr genehmigt und auf andere Schuldenberatungstellen verwiesen. Hier können Sie nur mit der möglichen langen Wartezeit von über sechs Monaten bei den Beratungsstellen, einer drohenden Zwangsräumung oder Zwangsvollstreckung argumentieren. Deshalb informieren Sie sich über die Möglichkeiten bei Ihrem Amtsgericht.

Nehmen Sie alle Ihre Einkommensnachweise (die letzten drei Lohnzettel, Rentenbescheide, ALG I- oder ALG II-Bescheide, Kindergeldbescheide u.a.), die Kontoauszüge der letzten 3 Monate und alle Ihre Ausgabennachweise (Mietvertrag, Ratenzahlungsvereinbarungen, Nachweise über zu zahlenden Unterhalt, Nachweise über vorhandene Darlehen, Versicherungen, usw.) sowie Ihren Personalausweis mit zum zuständigen Amtsgericht.

Sollten sie den Beratungshilfeschein nicht ausgestellt bekommen, können wir Ihnen nach der Zusendung des vollständig ausgefüllten „Aufnahmebogen für Privatinsolvenz“ die Anwaltskosten berechnen. Es wird ein festes Honorar mit Ihnen vereinbart und Sie erhalten dadurch eine Kostensicherheit. Alternativ können Sie sich für die Begleichung unserer Kosten (nur bei Ablehnung der Beratungshilfe) auch Geld von Verwandten oder Bekannten leihen. Diese zinslosen Darlehen zur Begleichung der Anwaltskosten unterliegen nicht dem schuldbefreienden Insolvenzverfahren.

Für weitere Fragen zur Beratungshilfe oder den Anwaltskosten stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Seite.