Selbstanzeige bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderporno­grafischer / jugendporno­grafischer Schriften

Wir helfen Ihnen

Sollten Sie im Besitz von kinderpornografischen Schriften, Videos, Dateien oder Bildern sein oder gewesen sein, droht die Gefahr, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Meist bekommen Sie dies erst dann mit, wenn die Polizei eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume durchführt. Dabei werden meist alle Computer, Speichermedien, Festplatten, USB-Sticks, Handys und Digitalkameras beschlagnahmt. Die Kosten für die Auswertung sind enorm. Dies alles gilt es, bei einer Selbstanzeige zu vermeiden.

Strafen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie

Das Gesetz sieht in § 184 b StGB eine Mindeststrafe von 1 Jahr Haft vor.

Strafen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Jugendpornografie

Die Strafe ist in § 184 c StGB geregelt. Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen. Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird in besonders schweren Fällen angenommen.

Warum eine Selbstanzeige

Die ständige Angst, erwischt zu werden oder der Entschluss, nichts mehr damit zu tun haben zu wollen, sind die häufigsten Gründe für eine Selbstanzeige.

So arbeiten wir

Durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Reinhard Röthig, MM – mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet – wird Ihnen aufgezeigt, wie diskret und professionell diese Anzeige erarbeitet wird.
Ebenso wird auf die Einstellungsvorschriften des Strafrechts hingewiesen und eine gemeinsame Strategie entwickelt, wonach das Verfahren ohne Presse, Öffentlichkeit und Gerichtsverhandlung beendet werden kann.
Wir vertreten Sie bundesweit bei der Erstellung einer Selbstanzeige hinsichtlich der Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie.

Sie erreichen Herrn Reinhard Röthig, Fachanwalt für Strafrecht, in

Kanzlei Zwickau
0375 / 677 93 34 oder 
0375 / 677 97 30

Kanzlei Chemnitz
0351 / 450 44 38

Kanzlei Dresden
0351 / 450 44 38

Bewertungen

Strafrecht Aktuell

| Strafrecht
Höhe der Jugendstrafe

JGG § 18 Abs. 2

Nach dieser Vorschrift [§ 18 Abs. 2 JGG] ist auch dann, wenn eine Jugendstrafe ausschließlich…

| Strafrecht
Gutschrift auf Kontokorrent-Girokonto und Einziehung des Wertes von Taterträgen

StGB § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1

Die Gutschrift auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto stellt einen…

Pressespiegel

Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.

zum Pressespiegel