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Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anleihnung eines Hundes ist eine Geldbuße von 250 Euro unvertretbar hoch, ...
Bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Anleihnung eines Hundes ist eine Geldbuße von 250 Euro unvertretbar hoch, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten (Gefährdung oder Belästigung anderer; Verunreinigung). Bei einem Vergleich mit ebenfalls häufig vorkommenden Verkehrsverstößen erscheint in diesen Fällen ein Bußgeld von 20 Euro angemessen.
(OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.12.2006 - IV-5 Ss-OWi 205/06 - (OWi) 47/06 IV)
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