Pressespiegel

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Aktuelles

15.03.2012 Zivilrecht

Besorgnis der Befangenheit

Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn sein Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt

§ 42 Abs. 2 ZPO

 

Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn sein Ehegatte als Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig ist, die den Gegner vor diesem Richter vertritt.

 

BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11 - OLG Oldenburg

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