Pressespiegel

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Aktuelles

12.06.2012 Zivilrecht

Streupflicht bei Glatteisbildung

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte

§ 823 Abs. 1 BGB

 

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.

 

BGH, Urteil vom 12. Juni 2012 - VI ZR 138/11 - OLG Hamm

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