Zwickau 0375 / 677 93 34 | Chemnitz 0371 / 91 88 55 88 | Dresden 0351 / 450 44 38
Zwickau · Chemnitz · Dresden
Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.
StPO § 229 Abs. 3
Die Hemmung der Unterbrechungsfristen nach § 229 Abs. 1 und Abs. 2 StPO kann bei wiederholter Erkrankung einer oder mehrerer der in § 229 Abs. 3 Satz 1 StPO genannten Personen grundsätzlich mehrmals eintreten. Ausreichend ist, wenn zwischen zwei Unterbrechungen nach § 229 Abs. 3 Satz 1 StPO mindestens an einem Tag verhandelt worden ist.
BGH, Beschluss vom 18.11.2020 ‒ 4 StR 118/20 ‒ LG Gera
Rudolf-Breitscheid-Straße 14
08112 Wilkau-Haßlau
Tel 0375 / 677 93 34
Tel 0375 / 677 97 30
Fax 0375 / 677 93 36