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Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.
BGB §§ 1968, 2305 1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. 2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt...[mehr]
BGB § 2038, § 684 Satz 1, § 812 Die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag finden neben der Regelung über die Verwaltung des Nachlasses gemäß § 2038 BGB Anwendung. BGH, Urteil vom 07.10.2020 - IV ZR 69/20 - LG...[mehr]
Solche Streitigkeit können nicht einseitig durch den Erblasser unter Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit einem Schiedsgericht zugewiesen werden.[mehr]
Die außerordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist eines bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehenden Wohnraummietverhältnisses setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des...[mehr]
Der schuldfähige Ehegatte ist erbunwürdig, wenn er versucht den seit Jahren nicht mehr geschäftsfähigen Erblasser zu töten.[mehr]
Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde [mehr]
Ob eine spätere testamentarische Verfügung des Vertragserblassers den Vertragserben i.S. von § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB beeinträchtigt, ergibt sich aus dem Vergleich der im Erbvertrag und dem Testament festgelegten Rechtsstellung...[mehr]
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