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Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.
§§ 1572 Nr. 2; 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 BGB; § 10 Abs. 1 EStG 1.) Bemisst sich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegen einen wieder verheirateten Ehegatten nach seinem fiktiv ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe...[mehr]
1. Zur Aufklärungspflicht des Autovermieters über die Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen ... 2. Eine solche Aufklärungspflicht ist dann zu bejahen, wenn der angebotene Unfallersatztarif deutlich über dem Normaltarif...[mehr]
Darauf, ob sich diese Überforderungssituation konkret ausgewirkt hat oder ob das Kind aus anderen Gründen nicht in der Lage war, sich verkehrsgerecht zu verhalten, kommt es nicht an. Um eine klare Grenzlinie für die Haftung von...[mehr]
Eine Vereinbarung, nach welcher der Betreuungsunterhalt bereits dann entfallen soll, wenn das jüngste Kind das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist nicht schlechthin sittenwidrig; entscheidend sind vielmehr die Umstände des...[mehr]
Regelmäßig gezahlte Raten auf einen Kredit für die Ehewohnung sind während der Trennungszeit in voller Höhe (Zins und Tilgung) und auch nicht nur beschränkt auf die Höhe des angemessenen Wohnvorteils als eheprägend zu...[mehr]
Besucht ein Kind aus pädagogischen Gründen halbtags einen Kindergarten, begründet der Kinder-gartenbeitrag keinen Mehrbedarf des Kindes, sondern ist regelmäßig in dem geschuldeten Tabellen-unterhalt enthalten. ... BGB §§ 1569...[mehr]
Ein Ehevertrag, durch den der vereinbarte nacheheliche Unterhalt nach den Einkommensverhältnissen bei Vertragsschluss bemessen worden ist, ist nicht deshalb unwirksam, weil darin eine Anpassung an künftige Einkommenssteigerungen...[mehr]
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