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Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.
Das Ziel unserer Tätigkeit ist die optimale Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit vom Erstgespräch bis zum Abschluss Ihres Mandates. Dazu ist es unter anderem erforderlich, Ihre Daten richtig aufzunehmen.
Indem Sie die nachfolgenden Fragen möglichst vollständig beantworten, unterstützen Sie uns bei unserer Arbeit. Dies erspart spätere Nachfragen und Zeit. Die aufgenommen Daten werden selbstverständlich, wie auch alle sonstigen Informationen, streng vertraulich behandelt und unterliegen absolut der anwaltlichen Schweigepflicht.
Füllen Sie den „Aufnahmebogen Privatinsolvenz-Antrag“ online aus und senden Sie diesen ab.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, den Aufnahmebogen für den Privatinsolvenz-Antrag herunterzuladen (), auszudrucken und diesen per Post ausgefüllt an uns zu senden.
StPO § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1; PUAG §22 Abs.1 1.Grundsätzlich sind diejenigen ...
InsO §§ 63, 64 Abs. 1 Die Versagung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen...
Der Bereicherungsanspruch mindert sich in Höhe der durch die Zahlung zum Nachteil der Masse...
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