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Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.
Nach einem Verkehrsunfall stellt man sich häufig die Frage: „Was muss ich jetzt tun?“ Egal, ob der Unfall selbst verschuldet oder durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden ist. Sie müssen sehr viele Dinge beachten, wenn Sie den Schaden, der Ihnen entstanden ist, voll ersetzt bekommen oder ihn so gering wie nur möglich halten wollen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Röthig vertritt Sie im gesamten Bundesgebiet, egal wo Sie wohnen.
Mit unserem Service "Verkehrsunfall Online" sparen Sie Nerven, Zeit und Kosten. Wir übernehmen für Sie die komplette Schadensabwicklung und informieren Ihre eigene Versicherung.
Sollte gegen Sie wegen eines Unfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein und Sie bekommen entweder einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid, werden wir Sie auch in diesem Verfahren vertreten.
Ebenso kann es vorkommen, dass Sie als Beschuldigter wegen einer fahrlässigen Körperverletzung oder einer Unfallflucht entweder eine Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung oder eine Beschuldigtenanhörung per Post erhalten, zu der Sie sich schriftlich äußern sollen. Auch hier vertreten wir Sie sofort.
Nutzen Sie den modernen Service der Rechtsanwaltskanzlei Röthig.
Herr Rechtsanwalt Reinhard Röthig, MM vertritt Sie als Fachanwalt für Strafrecht deutschlandweit in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren, die notwendig sind, um Ihr Recht durchzusetzen. Aufgrund seiner Tätigkeit als Strafverteidiger und gleichzeitig auch als Verkehrsanwalt, werden Sie in allen Verfahren von seinem Fachwissen profitieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Röthig berät Sie außerdem über Ihre Rechte die Ihnen nach einem Unfall zustehen, z. B. welche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche Sie geltend machen können. Sie sollten umgehend nach dem Unfall mit uns Kontakt aufnehmen, da es sehr viele Fristen zu beachten gilt.
Ferner werden wir Sie beraten, wie Sie Ihre Ansprüche durch entsprechende Beweise sichern können. So können wir auch entsprechende Kfz-Sachverständige vermitteln, die Ihnen ein Gutachten erstellen. Beachten Sie bitte, das ein Kostenvoranschlag im gerichtlichen Verfahren nicht immer als Beweismittel ausreichend ist.
Geben Sie keine Schuldeingeständnisse gegenüber dem Unfallgegner zu. Tauschen Sie nur die notwendigen Daten aus. Fotografieren Sie die Unfallstelle und verständigen Sie die Polizei.
Im Falle einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Eine Stellungnahme kann auch noch schriftlich nach erfolgter Akteneinsicht durch mich als Rechtsanwalt abgegeben werden.
Alle Unterlagen können per Post, E-Mail oder Fax zugesandt und ausgetauscht werden. Durch den Verkehrsunfall online können wir Sie deutschlandweit vertreten. Ein persönlicher Anwaltsbesuch in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.
Sollten Sie dennoch ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen wünschen, so ist dies selbstverständlich möglich. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin.
Sollten Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, dann trägt die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten. Es entstehen Ihnen keine Kosten für die Schadensregulierung.
Ebenso übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten.
Sollten Sie über kein oder nur über ein geringfügiges Einkommen verfügen, können wir für Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei werden die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zunächst vom Staat übernommen. Hierzu brauchen Sie nur das Formular „Prozesskostenbeihilfe“, welches Sie auf Nachfrage von uns erhalten, ausgefüllt mit den notwendigen Unterlagen versehen an uns zurückzusenden.
Für weitere Fragen zur Prozesskostenhilfe und beim Ausfüllen des Formulars stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Seite.
Sollte Sie eine Vertretung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren durch uns wünschen und keine Rechtsschutzversicherung für diesen Fall besitzen, schließen wir mit Ihnen ein festes Honorar ab und Sie erhalten dadurch eine Kostensicherheit.
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