Anrechnung verfahrensfremder Haft

| Strafrecht

§ 51 StGB

Eine im Ausland vollzogene Freiheitsentziehung ist auf eine zeitige Freiheitsstrafe anzurechnen, wenn sie aus "Anlass einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist", erfolgte.

BGH, Urteil vom 01. Juli 2021 - 3 StR 473/20 - OLG Celle

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