Falsche Verdächtigung bei einem Sexualdelikt
Anschuldigungen in Sexualdelikten, wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung oder sexuelle Übergriffe, sind meist mit drastischen Konsequenzen für den Täter verbunden und dem vermeintlichen Opfer wird zunächst blind geglaubt.
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 StGB ff.) ist für Betroffene ein besonders schwerer Tatvorwurf und allein der Verdacht bedeutet meist das soziale Aus des Betroffenen.
Die Gründe einer Falschaussage bzw. falschen Verdächtigung können sehr vielschichtig sein und reichen von Erregung von Aufmerksamkeit über Rache bis hin zu psychischen Erkrankungen.
Für den Angeschuldigten hat dies Folgen, wie Vorladung als Beschuldigter, in vielen Fällen Hausdurchsuchung sowie eine erkennungsdienstliche Behandlung. Bei drastischen Fällen kann der Vorwurf sogar zu einer Festnahme mit drohender Untersuchungshaft führen.
Was kann man tun?
Versuchen Sie zunächst Ruhe zu bewahren und unternehmen keine unüberlegten Schritte. Auf keinen Fall dürfen Sie Kontakt zum vermeintlichen Opfer aufnehmen, da dies als Zeugeneinschüchterung gewertet werden kann.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich bundesweit Beschuldigte und Angeklagte, gegen welche hinsichtlich des Vorwurfes eines Sexualdeliktes ermittelt wird.
Ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt sollten Sie keine Aussage machen. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie aufbauen, um die Anschuldigungen zu entkräften.
Mit umfangreicher Erfahrung und durch strengste Diskretion werden die Fälle vertraulich behandelt.
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Strafverteidigung durch Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht
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