Wirtschaftsstrafrecht

Als die bekanntesten Straftatbestände sind hier der Computerbetrug (§ 263a StGB), der Subventionsbetrug (§ 264 StGB), der Kapitalanlagenbetrug (§ 264a StGB), der Kreditbetrug (§ 265b), der Bankrott (§§ 283, 283a StGB), die Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB), die Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) zu benennen.

In Wirtschaftsstrafverfahren hat die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen und die Beschlagnahme eine besondere Bedeutung, weil in diesen Verfahren häufig der Sachbeweis (Urkundenbeweis) maßgeblich den Ausgang des Verfahrens bestimmt. Im Falle einer Durchsuchung darf es dem Betroffenen nicht verwehrt werden, mit seinem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass sich ein Beschuldigter in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Rechtsanwaltes bedienen darf.

Nur wenn zu befürchten ist, dass Beweismittel beiseite geschafft werden, kann die Aufforderung, die Räume zu verlassen, gerechtfertigt sein. Auch das Verbot zu telefonieren darf nur verhängt werden, wenn zu befürchten ist, dass unlautere Gespräche geführt werden würden.

Regelmäßig sind die Wirtschaftsstrafverfahren durch eine Komplexität und große Stoffmenge geprägt, in die sich der Verteidiger einarbeiten muss. Die Strafverfolgungsbehörden erlangen ihre Erkenntnisse aus ihren Ermittlungen z.B. aus Handelsregister- oder Scheidungsakten, in denen sich der Finanzverwaltung bisher unbekannte Einkommens- und Vermögensbestandteile bzw. Quellen erschließen.

Auch gehören die Kreditinstitute mit den SCHUFA-Organisationen zu den Auskunftsquellen. Die Banken haben als kaufmännische Unternehmen die angefallenen Geschäftsvorfälle aufzuzeichnen und mindestens zehn Jahre zu archivieren. Die Verteidigung im Wirtschaftstrafrecht erfordert daher besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens. Es müssen hier Verfahrensweisen beachtet werden, die nur besonderen Wirtschaftskreisen eigen oder geläufig sind. Als Fachanwalt für Strafrecht ist es mir ein Anliegen, die juristischen als auch die betriebswirtschaftlichen Bedürfnisse meiner Mandantschaft mit viel Fingerspitzengefühl zu behandeln.

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