Betäubungsmittel (BtM) im Straßenverkehr
Der motorisierte Straßenverkehr stellt an die menschliche Leistungs- und Belastungsfähigkeit besonders hohe Anforderungen. Gesundheitliche Störungen oder Erkrankungen können das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges ausschließen oder beeinträchtigen.
Wer Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nimmt oder von ihnen abhängig ist, ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden.
Die Strafe ist im § 316 StGB „Trunkenheit im Verkehr“ geregelt und sieht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Zur Bestimmung des Strafmaßes werden Konsummuster unterschieden, wie regelmäßiger Konsum, gelegentlicher Konsum und Probierkonsum. Diese Konsummuster werden bestimmt aus den Ergebnissen einer mitgeteilten toxikologischen Untersuchung (Urinuntersuchungen oder Haaranalysen) bzw. aus vorliegenden Befunden, der Befragung des Klienten (fragestellungsbezogene Anamnese) und aus der körperlichen Untersuchung des Klienten unter Beachtung besonderer Merkmale (körperliche Untersuchungsbefunde).
Um die Fragestellung nach Konsum und Konsummuster von Betäubungsmitteln bei einer Person zu klären, sind meist weitere toxikologische Urinuntersuchungen oder Haaranalysen notwendig. Dieses Vorgehen erlaubt eine nähere Einschätzung des vermuteten Drogenkonsums.
Fehlt daraufhin die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei Zweifeln kann die Fahrerlaubnisbehörde die Einholung eines fachärztlichen Gutachtens anordnen oder die Absolvierung einer MPU verlangen.
Gern berate ich Sie über die Möglichkeiten eines Drogen-Screenings zum Nachweis Ihrer Drogenfreiheit.
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes erscheint sinnvoll, denn durch das Ordnungs- widrigkeits-/Strafverfahren droht ein gesondertes Verfahren der Straßenverkehrsbehörde mit dem Ziel der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt sollten Sie keine Aussage machen. Dieser wird zunächst Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie aufbauen.
Mit umfangreicher Erfahrung und durch strengste Diskretion werden die Fälle vertraulich behandelt.
Sie haben noch Fragen zum Verkehrsstrafrecht oder möchten einen Strafverteidiger?
Hier finden Sie weitere Informationen zur
Strafverteidigung durch Fachanwalt für Strafrecht