Führen verbotener Gegenstände

| Strafrecht

WaffG § 1 Abs. 4, § 52 Abs. 3 Nr. 1, Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4

Verwahrt der Täter eine Waffe in einem Pkw, der auf einem seiner Wohneinheit zugeordneten Stellplatz in der Tiefgarage einer Wohnanlage geparkt ist, die allen Bewohnern des Hauses zugänglich ist, führt er sie im Sinne des Waffengesetzes.

BGH, Beschluss vom 5. August 2026 – 3 StR 238/26 – LG Mönchengladbach

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