Grenzen der Völkermordbeteiligung - Zerstörungsgeeignete Lebensumstände

| Strafrecht

VStGB § 6 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 27 Abs. 1

1. Zur Strafbarkeit wegen Beteiligung am Völkermord durch Versklavung. 2. Lebensbedingungen sind nur dann zur teilweisen oder vollständigen körperlichen Zerstörung einer Gruppe geeignet, wenn sie den Tod von Gruppenmitgliedern herbeiführen können.

BGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 – 3 StR 496/23 – Oberlandesgericht Koblenz

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