Grenzen von Eigenermittlungen der Verteidigung - Beweismittelbesichtigung

| Strafrecht

StPO §§ 32f, 147

Die Verteidigung hat keinen Anspruch auf Aushändigung eines amtlich verwahrten Beweisstücks, um unter dessen Nutzung mit dem Angeklagten unbeaufsichtigt eigene Ermittlungen durchzuführen.

BGH, Beschluss vom 24. Juni 2025 – 3 StR 138/25 – LG Oldenburg

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