StGB § 73a Abs. 1, § 73c Satz 1
Die Gutschrift auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto stellt einen Gegenstand dar, der Grundlage für die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen sein kann.
BGH, Beschluss vom 24. Januar 2024 - 3 StR 354/23 - LG Koblenz