Kollision zweier Fahrräder im verkehrsberuhigten Bereich

| Strafrecht

OLG München, Teil-Grund- und Teil-Endurteil v. 22.10.2025 – 10 U 2813/24 e

Normenkette: BGB § 823; StVO § 1 Abs. 2, § 8 Abs. 1 S. 1, § 10

Leitsatz: Die Pflichten der Verkehrsteilnehmer untereinander in einem verkehrsberuhigten Bereich sind ausschließlich nach § 1 Abs. 2 StVO beurteilen, sodass weder § 10 noch § 8 Abs. 1 S. 1 StVO Anwendung finden. Kollidieren zwei Fahrradfahrer in einem verkehrsberuhigten Bereich an einer Kreuzung, weil beide es unterließen, sich durch Nutzung eines dort angebrachten Verkehrsspiegels über eine gefahrlose Einfahrt zu versichern, haften beide wegen eines ihnen anzulastenden Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 StVO hälftig. (Leitsatz der Redaktion) (redaktioneller Leitsatz)

Vorinstanz: LG München II, Teil-Grund- und Teil-Endurteil vom 12.07.2024 – 11 0 3724/19

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