Steuerhinterziehung - hier: Umsatzsteuervoranmeldung und -jahreserklärung

| Strafrecht

AO § 370 Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1; UStG § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3

Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuervoranmeldungen und die denselben Besteuerungszeitraum betreffende unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuerjahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO.

BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2025 – 1 StR 387/25 – LG Berlin I

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