Straftaten in verschiedenen Altersstufen - einheitliche Rechtsverfolgung und ihre Grenzen

| Strafrecht

JGG §§ 32, 105 Abs. 2

Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die er als Jugendlicher beging, kommt die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht wegen einer als Heranwachsender begangenen Tat in entsprechender Anwendung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG nicht in Betracht.

BGH, Beschluss vom 3. April 2024 LG Schwerin

Zurück