Versuchter Heimtückemord durch selbstgefährdende Kfz-Kollision

| Strafrecht

StGB § 211 StGB

Eine Beweisregel, nach der es einem Tötungsvorsatz entgegensteht, dass mit der Vornahme einer fremdgefährdenden Handlung auch eine Eigengefährdung einhergeht, gibt es nicht. Bei riskanten Verhaltensweisen im Straßenverkehr kann zwar eine vom Täter als solche erkannte Eigengefährdung dafür sprechen, dass er auf einen guten Ausgang vertraut hat. Dies gilt aber nur, wenn die Verhaltensweise nicht – wie hier – von vornherein darauf angelegt ist, eine andere Person zu verletzen oder einen Unfall herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 – 4 StR 403/20, NStZ 2023, 232 Rn. 19; Urteil vom 1. März 2018 – 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 21 mwN).

BGH, Urteil vom 30.03.2023 - 4 StR 234/22 - Landgericht Ansbach

Zurück