StGB § 83, § 27
Eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens ist nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Sie ist nicht wegen der Struktur dieses Straftatbestandes oder unter übergeordneten Gesichtspunkten generell ausgeschlossen.
BGH, Beschluss vom 15. April 2026 – 3 StR 538/25 – OLG Koblenz