Wiederholte Durchsuchungen bei unvollständiger Erstdurchsuchung

| Strafrecht

StPO § 102 , § 103

 

Leitsätze:

Bei gleichbleibender Verdachtslage kann die wiederholte Durchführung einer Durchsuchung an selber Stelle gerechtfertigt sein, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. (Rn. 6 – 11)

1. Ein solcher sachlicher Grund kann bestehen, wenn die erste Durchsuchung aus Gründen, die nicht auf der Ermittlerseite liegen, nicht vollständig durchgeführt werden konnte (hier: Abwesenheit des Beschuldigten bei der ersten Durchsuchung). (Rn. 9) (redaktioneller Leitsatz)

2. Bei Durchsuchungen bei dem Beschuldigten besteht keine Verpflichtung zur Einräumung einer Abwendungsbefugnis für den Beschuldigten. (Rn. 12 – 14) (redaktioneller Leitsatz)

 

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss v. 21.05.2026 – 12 Qs 31/26

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