NCMEC

NCMEC – So erfolgt u. a. die Einleitung von Ermittlungen wegen Kinderpornografie bzw. Jugendpornografie

NCMEC bedeutet „National Centre for Missing and Exploited Children“ und ist eine US-amerikanische gemeinnützige Organisation, welche sich für vermisste und ausgebeutete Kinder einsetzt.

Auf Grund eines Bundesgesetzes sind US-amerikanische Provider verpflichtet, dort bekannt gewordene strafrechtlich relevante Sachverhalte an die halbstaatliche („non-profit“) Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) weiterzuleiten. Das NCMEC nimmt darüber hinaus auch Hinweise von Privatpersonen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Kinder an.

Alle beim NCMEC eingehenden Hinweise werden dort gesichtet und münden in standardisierte Berichte („CyberTipline Reports"), die an jene Behörden in den USA und im Ausland weitergeleitet werden, die für die weiteren Ermittlungen zuständig sind.

Aus den CyperTipline Reports und den Beweismitteln ergeben sich alle für die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz sowie die weiteren Ermittlungen erforderlichen Informationen. Aufgrund dieses Vorgehens werden dann in Deutschland die entsprechenden Ermittlungen und Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt.

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend mich als Strafverteidiger. Bitte tätigen Sie keine Erklärungen oder anderweitige Aussagen. Schweigen ist das Gebot der Stunde!

Beachten Sie, dass der Straftatbestand der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften gemäß § 184 b StGB seit dem 01.07.2021 strafverschärft bzw. der Strafrahmen erhöht wurde und eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorsieht.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich bundesweit Beschuldigte und Angeklagte, gegen welche hinsichtlich des Vorwurfs der Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes von kinderpornografischen Schriften gemäß § 184 b StGB ermittelt wird.

Mit umfangreicher Erfahrung und durch strenge Diskretion werden die Fälle vertraulich behandelt. Sie haben noch Fragen oder möchten einen Strafverteidigung?

Hier finden Sie weitere Informationen: Strafverteidigung durch Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

Strafrecht aktuell

Konkurrenzen bei Entziehung Minderjähriger (21.02.2023)

StGB § 235 Abs. 1 Die Tatvarianten des § 235 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB stehen bei Identität des...

Anforderungen an Vertretungsvollmacht für Berufungsverhandlung (24.01.2023)

StPO § 329 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Eine Erklärung, mit welcher der Angeklagte dem Verteidiger...

Anfechtung einer während der Aussetzung der Verhandlung ergangenen Entscheidung (11.01.2023)

ZPO §§ 149, 249 Abs. 1 und 2; FamFG §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 1 a) Gerichtliche...

Rechtsanwalts-Notdienst für

Strafsachen

Polizei oder Staatsanwalt vor der Tür?

Rufen Sie uns an. 24h sind wir für Sie da.

0375 / 6779334

Unsere Standorte

Kanzlei Zwickau

Rudolf-Breitscheid-Straße 14
08112 Wilkau-Haßlau

Tel 0375 / 677 93 34
Tel 0375 / 677 97 30
Fax 0375 / 677 93 36

Kanzlei Chemnitz

Ludwigstraße 24
09113 Chemnitz

Tel 0371 / 91 88 55 88
Fax 0371 / 91 88 55 89

Kanzlei Dresden

Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden

Tel. 0351 / 450 44 38
Fax 0351 / 450 44 39