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Herr Reinhard Röthig ist Fachanwalt für Strafrecht und Master of Mediation, MM.
Rechtsanwalt / Strafverteidiger im ...
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Weitere Informationen zu den vom Anwalt für Strafrecht vertretenden Strafrechtsgebieten bzw. der Strafverteidigung unserer Rechtsanwaltskanzlei.
Sollten Sie im Besitz von kinderpornografischen Schriften, Videos, Dateien oder Bildern sein oder gewesen sein, droht die Gefahr, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Meist bekommen Sie dies erst dann mit, wenn die Polizei eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume durchführt. Dabei werden meist alle Computer, Speichermedien, Festplatten, USB-Sticks, Handys und Digitalkameras beschlagnahmt. Die Kosten für die Auswertung sind enorm. Dies alles gilt es, bei einer Selbstanzeige zu vermeiden.
Das Gesetz sieht in § 184 b StGB eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft vor. In besonders schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren Haft.
Die Strafe ist in § 184 c StGB geregelt. Diese sieht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahre wird in besonders schweren Fällen angenommen.
Die ständige Angst, erwischt zu werden oder der Entschluss, nichts mehr damit zu tun haben zu wollen, sind die häufigsten Gründe für eine Selbstanzeige.
Durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Reinhard Röthig, MM – mit langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet – wird Ihnen aufgezeigt, wie diskret und professionell diese Anzeige erarbeitet wird.
Ebenso wird auf die Einstellungsvorschriften des Strafrechts hingewiesen und eine gemeinsame Strategie entwickelt, wonach das Verfahren ohne Presse, Öffentlichkeit und Gerichtsverhandlung beendet werden kann.
Wir vertreten Sie bundesweit bei der Erstellung einer Selbstanzeige hinsichtlich der Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie und Jugendpornografie.
Sie erreichen Herrn Reinhard Röthig, Fachanwalt für Strafrecht, in ...
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