Strafverteidiger | Fachanwalt für Strafrecht
Sollte Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden, vertritt Sie unser Strafverteidiger, Herr Reinhard Röthig, gern, um Ihnen zu einem milden Urteil oder sogar Freispruch zu verhelfen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung und ist mit der Verfahrens- und Denkweisen in diesem Rahmen vertraut. Unser Anwalt Herr Reinhard Röthig ist als Fachanwalt für Strafrecht Ihr professioneller Ansprechpartner und Strafverteidiger.
Nehmen Sie gern Kontakt auf. Nutzen Sie hierzu die Möglichkeit des Strafrechts Online mit dem "Aufnahmebogen für Strafsachen" als Formular oder den Aufnahmebogen für Strafsachen (PDF) sowie die Strafprozessvollmacht (PDF).
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Informationen zum Strafrecht
Rechtsanwalt als Strafverteidiger im ...
Weitere Informationen zu den vom Anwalt für Strafrecht vertretenden Strafrechts-gebieten bzw. der Strafver-teidigung unserer Rechtsanwaltskanzlei.
STRAFRECHT UND NEBENSTRAFRECHT
Das Strafrecht beinhaltet alle Vorschriften, welche die Merkmale (Voraussetzungen, Folgen) des strafbaren Handelns festlegen und an sie Strafen oder Maßregeln der Besserung und Sicherung als Rechtsfolgen knüpfen. Welche Handlungen mit Strafe bedroht sind, ist im Strafgesetzbuch geregelt. Es können sich aber auch in anderen Gesetzen Vorschriften befinden, welche ein Handeln unter Strafe stellen. Diese Vorschriften zählen zum Nebenstrafrecht. Solche Nebenstrafbestimmungen befinden sich z.B. im Betäubungsmittelgesetz, im Waffengesetz und im Handelsgesetzbuch bei Buchführungs- und Insolvenzstraftaten. Hauptziel des Strafrechts ist es, den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten, den Schutz des Gemeinwohls zu gewährleisten sowie die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu sichern.
PFLICHTVERTEIDIGER
Der Angeklagte hat unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Diesen kann der Angeklagte frei wählen. Ein Pflichtverteidiger wird dann vom Gericht bestellt, wenn es sich um eine schwerwiegende Straftat oder um eine schwierige Sach- oder Rechtslage handelt.
NEBENKLÄGER
Der Rechtsanwalt kann aber im Rahmen des Strafrechts nicht nur als Verteidiger agieren, sondern auch als Nebenkläger die Interessen der Opfer einer Straftat wahrnehmen. Eine Person kann als Nebenkläger einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter eines der im Katalog des § 395 StPO aufgeführten Nebenklagedelikte ist. Solche sind z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Mord und Totschlag sowie Sexualstrafdelikte. Der Nebenkläger bzw. sein Rechtsanwalt ist zur Anwesenheit in der Hauptverhandlung berechtigt. Er muss vor gerichtlichen Entscheidungen gefragt werden und kann Fragen und Anträge stellen. Der Nebenkläger kann sogar unabhängig von der Staatsanwaltschaft in begrenztem Umfang Rechtsmittel einlegen.