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Auch wenn wir stets diskret agieren, gibt es Fälle, die die Öffentlichkeit interessieren und die Presse reflektiert.
Als eines der schwierigsten Rechtsgebiete innerhalb des Strafrechts ist das Kapitalstrafrecht anzusehen. Das Kapitalstrafrecht umfasst alle Straftaten, die gegen das menschliche Leben gerichtet sind. Hierzu zählen insbesondere die Tötungsdelikte wie Mord und Totschlag. Nicht ohne Grund wird die Verteidigung im Kapitalstrafrecht als die „Königsdisziplin“ von Strafverteidigern genannt, da hier die höchste Sanktion – lebenslange Freiheitsstrafe – droht.
Um den Beschuldigten effektiv verteidigen zu können, muss der Strafverteidiger frühzeitig für das Verfahren beauftragt werden.
Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich dem Beschuldigten nur eingehend raten, sich weder von der Kripo, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht (Ermittlungsrichter) ohne anwaltlichen Rat vernehmen zu lassen. Hierzu zählen auch beiläufige Befragungen, die auf dem Gang vor dem Vernehmungszimmer oder bei der Aushändigung von persönlichen Dingen in der Zelle stattfinden. Dabei wird – ungeachtet häufig zweifelhafter Vernehmungsfähigkeit eines gerade festgenommenen, seelisch schwer erschütterten Menschen – von den besonders ausgebildeten, erfahrenen, oft hoch qualifizierten Kriminalbeamten der Mordkommission dieser Augenblick als besonders günstiger Zeitpunkt für die Herbeiführung eines Geständnisses angesehen.
Eine Stellungnahme, auch durch einen Rechtsanwalt, kann in jedem Stadium des Verfahrens abgegeben werden. Jedoch sollte sie stets erst nach erfolgter Akteneinsicht in die amtliche Ermittlungsakte erfolgen. Bis die Ermittlungen endgültig abgeschlossen sind, kann es jedoch bei einer umfangreichen Beweisaufnahme in einem Mord- bzw. Totschlagsverfahren längere Zeit dauern. Daher muss sich der Beschuldigte unbedingt an sein Schweigerecht in jeglicher Form halten.
Die Verteidigung in Kapitalstrafverfahren unterscheidet sich von anderen Strafverfahren u.a. durch die Notwendigkeit, eine Reihe von Sachverständigengutachten einzuholen, wie zum Beispiel psychiatrisch-psychologische Gutachten oder gerichtsmedizinische und kriminaltechnische Sachverständigengutachten. Die Analyse dieser Gutachten setzt einen hohen Sachverstand des Rechtsanwalts voraus. Diese Voraussetzungen werden von einem Fachanwalt für Strafrecht erfüllt, da er sich ständig durch die Teilnahme an Aufbauseminaren zum neusten Stand von Rechtsprechung, Untersuchungsmethoden und ärztlichen Erkenntnissen u.a. weiterbildet.
Wichtig ist es, dass der Rechtsanwalt frühzeitig ein tragfähiges, an den Bedürfnissen des Mandanten ausgerichtetes, Verteidigerkonzept erstellt. Der Verteidiger muss als Grundvoraussetzung für eine Verteidigung in Kapitalstrafsachen neben dem feinfühligen Umgang mit dem Beschuldigten ein intensives Aktenstudium betreiben, sowie sich in zusätzliche Fachliteratur einarbeiten.
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